Interesse des Kindes an der Anfechtung eines unwahren Kindesverhältnisses

Von Cyril Hegnauer, Prof. Dr. iur., Wädenswil

Abriss: Es liegt nicht im Interesse des Kindes, wenn es vaterlos wird. Ein falscher Vater ist für das Kind in mehrfacher Hinsicht (insbesondere Unterhaltsverpflichtung, sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, erbrechtliche Konsequenzen, unter Umständen aber auch sozialpsychische Aspekte) grundsätzlich immer noch vorteilhafter als gar keinen Vater zu haben. Deshalb ist die Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes namens des Kindes höchstens dann in Betracht zu ziehen, wenn Mutter und tatsächlicher Vater zu einem gemeinsamen Kindesverhältnis stehen und dieses nachgewiesen ist.

ZVW 6/2009 Seite 377 ff.

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