Informationsrecht der ehemaligen Pflegeeltern

Informationsrecht der ehemaligen Pflegeeltern (Art.  274a, 275a, 307 Abs. 3 ZGB): 5A_100/2009;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://25-05-2009-5A_100-2009

Ein Informationsrecht ehemaliger Pflegeeltern betreffend ein Kind, das wieder bei seiner leiblichen Mutter wohnt, lässt sich nicht auf Art. 275a ZGB stützen. Art. 307 Abs. 3 ZGB kann ebenfalls nur unter engen Voraussetzungen als Rechtsgrundlage dienen. Denkbar ist jedoch Art. 274a ZGB als Rechtsgrundlage herbeizuziehen. Dies insbesondere dann, wenn das Informationsrecht der Vorbereitung eines späteren Besuchsrechts dient. Voraussetzung ist dabei, dass das Kindeswohl das Informationsrecht der ehemaligen Pflegeeltern gebietet.