Anlässlich des 31. Jahrestags der UN-Kinderechtskonvention hat die Monitoring-Stelle vier Audio-Dateien veröffentlicht, die sich inhaltlich mit den Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 „zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls“ (best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 zum Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes beschäftigen. Sie beziehen sich auf die Information „Das Kindeswohl neu denken - Kinderrechtsbasierte Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls“.