Vollstreckung bei Kindesentführungen

Von: Andreas Bucher, Prof. em. Universität Genf

Stichwörter: Kindesrückführungen, Vollzug ohne Begleitung durch den Entführer, Kindeswohl, Zwangsmassnahmen

Zusammenfassung: Bei Kindesrückführungen ist vor allem der Vollzug ohne Begleitung durch den Entführer kritisch. Das Kindeswohl muss in solchen Fällen von Amtes wegengeprüft werden, insbesondere die Umstände der Unterbringung im Herkunftsstaat. Tragische Fälle der Wegweisung von kleinen oder jüngeren Kinder ohne Begleitung durch den hauptsächlich betreuenden Elternteil lassen an die Grenzen der Menschenwürde denken. Weder wurde die Rückkehr von der Schweiz aus vorbereitet, noch sind die ausländischen Schutzbehörden um Mithilfe angefragt worden. Das Bundesgericht lehnt eine solche Prüfung ab, ohne das Haager Übereinkommen, das BG-KKE und Artikel 8 EMRK zu beachten. Es werden auch Gewaltmassnahmen gegenüber Kindern angeordnet. Das Unverständnis in der Praxis zeigt sich etwa daran, dass sich Polizeibehörden geweigert haben, solche Urteile umzusetzen.

 

FamPra.ch 2/2018 S. 377 ff.