Frauenrechte und Kinderrechte: Welche internationalen Beschwerdeverfahren kommen in Frage?

Von: Prof. Dr. Judith Wyttenbach, Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern

Dr. iur. Erika Schläppi, Rechtsanwältin, Konsulentin für internationale Menschenrechte und Fragen der Geschlechterdiskriminierung, Bern

Stichwörter: Individualbeschwerdeverfahren, UNO-Frauenrechtsübereinkommen, CEDAW, UNO-Kinderrechtskonvention, Eintretensvoraussetzungen, Frauenrechte, Kinderrechte, Diskriminierung

Zusammenfassung: Die EMRK wie auch das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und die Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthalten Menschenrechte, die für familienrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung sein können. Zudem sehen alle drei Instrumente internationale Beschwerdeverfahren vor, die auch von der Schweiz akzeptiert worden sind. In der Praxis spielt allerdings bisher nur die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine zentrale Rolle. Dieser Artikel befasst sich mit den Prozessvoraussetzungen in Individualbeschwerdefällen und mit der Frage, welcher Rechtsbehelf mit Bezug auf den (familienrechtlichen) Einzelfall strategisch sinnvoll ist.

FamPra.ch 2/2018 S. 429 ff.