Schulbildung vernachlässigen heisst das Kindeswohl schädigen

Von: Martin Inversini, Dr. phil., Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP, ehemaliger Leiter der Kant. Erziehungsberatungsstelle Langenthal-Oberaargau

Stichwörter: Förderung, Integration, Interdisziplinarität, Kindesschutz, Kindeswohl, Schulbildung, Schulpflicht, Vernachlässigung

Zusammenfassung: In der Arbeit rund um den Kindesschutz erscheint Schulbildung, wenn sie denn noch einigermassen funktioniert, in der Regel fachlich und institutionell nicht als das Dringlichste. Der Beitrag ruft die Schulbildung als ein Recht und eine Pflicht in Erinnerung und geht auf die Dauerkritik ein, welcher sich unsere Schulen ausgesetzt sehen. Trotz der dadurch ausgelösten Verunsicherung steht fest, dass sich Schulbildung als echte Hilfe für die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung erweist. Ihre Vernachlässigung kann bedeutsame Beeinträchtigungen/Schäden für betroffene Kinder zur Folge haben. Im Beitrag werden deshalb massgebliche Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung wichtiger Bereiche im Hinblick auf Schulbildung jenseits der erwähnten Kritik aufgezeigt. Sie müssen bereits im frühen Kindesalter einsetzen. Alle mit dem Kindesschutz und dem Kindeswohl Befassten stehen deshalb von der frühen Kindheit an in der Verantwortung für nötige strukturelle, materielle oder psychosoziale Hilfen. Sich der Zuständigkeit zu entziehen kann schaden. Interdisziplinarität ist gefragt.

ZKE 4/2017, S. 267 ff.