Leihmutterschaft: Kehrtwende der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofes - Artikel von humanrights.ch

Am 24. Januar 2017 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg ein neues Urteil zum Fall Paradiso et Campanelli vs. Italien gefällt. Bei dem Fall musste das Gericht darüber entscheiden, ob die italienischen Behörden durch die Wegnahme eines Kindes die Europäische Menschenrechtskonvention verletzten. Das Kind wurde von einer Leihmutter in Russland ausgetragen und ist mit den Beschwerde führenden Wunscheltern aus Italien biologisch nicht verwandt. Italien warf den Wunscheltern die Umgehung der Adoptionsbestimmungen vor, nahm ihnen das Kind weg und platzierte es bei Pflegeeltern unter Einrichtung einer Vormundschaft. Im Gegensatz zum ersten Urteil der Kleinen Kammer vom Januar 2015 entschied die Grosse Kammer im Januar 2017, dass Italien das Recht auf Privatleben und Familie dadurch nicht verletzt hatte.

 

Hier gehts zum Artikel