La position juridique de l’enfant dans la procédure civile, à l’aune de quelques questions particulières

Von: Maryse Pradervand-Kernen, Dr. en droit, avocate, chargée d’enseignement et maître-assistante à l’Université de Neuchâtel, lectrice à l’Institut de recherche et de conseil dans le domaine de la famille, Université de Fribourg

Stichwörter: Prozessfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Parteistellung, Mitwirkungspflicht, Anhörung des Kindes, Vertretung des Kindes, Akteneinsichtsrecht, Mitteilung des Entscheids, Beschwerdeberechtigung.

Zusammenfassung: Das Kind hat eine besondere Rechtsstellung. Der vorliegende Artikel handelt in erster Linie von der Prozessfähigkeit des Kindes im Zivilprozess und von seiner Mitwirkungspflicht. Der Artikel behandelt anschliessend kurz die verschiedenen, dem Kinde aufgrund des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung zustehenden Rechte, d.h. das Recht auf Anhörung, auf Vertretung, auf Akteneinsicht, auf Entscheidmitteilung und die Beschwerdeberechtigung. Diese Themen werfen zahlreiche praktische Fragen auf, für die das Gesetz keine Antworten enthält. Dieser Beitrag analysiert insbesondere die folgenden Fragen: Inwiefern ist ein Kind, das sich in einem schweren Loyalitätskonflikt befindet, urteilsfähig? In welchen Verfahren hat es Parteistellung? Ist der Vertreter des Kindes befugt, anlässlich der Anhörung des Kindes anwesend zu sein? Was muss im Anhörungsprotokoll enthalten sein? Was ist die Rolle des Kindesvertreters? Kann dem Kind ein Vertreter zugewiesen werden, wenn es schon einen Beistand hat?

FamPra 2/2016 Seite 339 ff.

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