Kindesschutzmassnahmen Asylgesuch

Kindesschutzmassnahmen bei Kindern einer Mutter, deren Asylgesuch abgewiesen wurde und deren Wegweisung rechtskräftig geworden ist – Aus der Beratungspraxis der VSAV

Von Regula Gerber Jenni, Dr. iur., Lehrbeauftragte an der Universität Freiburg, Bern

Abriss: Wird einer Mutter, deren Asylgesuch negativ entschieden und deren Wegweisung rechtskräftig geworden ist, die Obhut bzw. elterliche Sorge über ihre Kinder entzogen, stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Asyl- und Vormundschaftsrecht. Halten die Behörden an der Fremdplatzierung fest und bleiben die Kinder in der Schweiz; sind drei Möglichkeiten zu prüfen, welche einer Wegweisung der Mutter entgegenstehen: die Wegweisung ist unzulässig,  die Mutter erhält eine Härtefallbewilligung oder sie stellt erfolgreich einen Wiedererwägungsgesuch. Geht man von der Wegweisung von Mutter und Kindern aus, ist daran zu erinnern, dass die schweizerischen Vormundschaftsbehörden für den Schutz aller Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt zuständig sind. Diese Schutzpflicht erstreckt sich über eine Rückkehr ins Herkunftsland hinaus und zwar solange, bis die dortigen Behörden das Schutzbedürfnis gewährleisten.

ZKE 2/2010 Seite 108 ff.

www.kokes.ch/de/02-organisation/07-zeitschrift.php