BGer 5A_481/2016 vom 2. September 2016 - Bedarf des volljährigen Kindes

5A_481/2016

Bundesgerichtsentscheid vom 2. September 2016

Ein Grundbetrag in der Höhe von CHF 850.– erscheint im Einzelfall, wenn die oder der unterhaltsberechtigte Jugendliche noch zu Hause wohnt, nicht willkürlich. Besteht die Möglichkeit kostenlos bei einem Elternteil zu wohnen, sind keine zusätzlichen Wohnkosten im Grundbedarf zu berücksichtigen.