Diese Weiterbildung richtet sich an Fachpersonen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie an Fachpersonen von Gerichten, die Anhörungen mit Kindern durchführen.
Kinder in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ist ein zentraler Bestandteil einer kinderrechtsorientierten Praxis. Eine sorgfältig durchgeführte Kindesanhörung erfordert sowohl kommunikative als auch reflexive und ethische Kompetenzen.
Die neue Weiterbildung «Kindesanhörungen durchführen» bietet eine enge Verknüpfung von Praxiserfahrung, Theorie, Reflexion und Übung. Die Teilnehmenden werden darin unterstützt, ihre Handlungssicherheit zu stärken und eine Haltung zu entwickeln, die das Kind als eigenständige Person mit eigener Perspektive ernst nimmt.
Elemente einer Kindesanhörung: Vorbereitung, Settingwahl und Ablauf
Grundlagen der Gesprächsführung mit Kindern unterschiedlichen Alters
Äusserungen von Kindern verstehen und einordnen: der Kindeswille im Kontext
Reflexion der eigenen Haltung und Rolle hinsichtlich des Partizipationsrechtes des Kindes.
- 1 Kurstag und 2 Supervisionen à 2.5 Stunden
- Die Daten der Supervisionen werden in der Kursgruppe festgelegt.