Mit der in der Motion 21.3981 "Eintagung des Sorgerechts in die kantonalen und kommunale Einwohnerregister" geplanten Änderung des Zivilgesetzbuches soll die elterliche Sorge künftig systematisch in den Einwohnerregistern erfasst werden. Ziel ist es, eine schweizweit einheitliche und verlässliche Informationsgrundlage zu schaffen, die für den Schutz von Kindern unerlässlich ist. Wir, die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz haben im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung genommen und begrüssen diesen Schritt, da er die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht. In unserer Rückmeldung betonen wir, dass dem Datenschutz höchste Priorität zukommen muss und schlagen konkrete Punkte zur Umsetzung vor, darunter die standardisierte elektronische Mitteilung und eine klare Regelung der Zugriffsrechte. Zudem wird das Potenzial für die statistische Auswertung hervorgehoben, um frühzeitig Unterstützung anbieten zu können.