Angesprochen sind Fachpersonen der Schule insbesondere Schulleitungen und Schulsozialarbeitende. Ebenso richtet sich dieser Kurs an Personen aus der schulergänzenden Betreuung, Schulsozialpädagog:innen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und andere Interessierte im Kontext einer (Tages-)Schule, die ihre Handlungskompetenzen im Kindesschutz für den schulischen Alltag erweitern möchten.
Mit der Umsetzung der Istanbulkonvention erhält die Schule eine zentrale Verantwortung im Kindesschutz. In diesem Kurs werden die wesentlichen Grundlagen des Kindesschutzes mit Fokus auf die Schule vermittelt. Dabei wird auf das Thema Kinder und Jugendliche im Kontext von «Häuslicher Gewalt» als Aspekt des Kindesschutzes ein besonderes Augenmerk gelegt. Die Teilnehmenden setzen sich mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen im Schulbereich und mit den Abläufen bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen auseinander. Sie schärfen ihr Verständnis für ihre Arbeit und ihre Rolle bei kindeschutzrechtlichen Fällen. Schulsozialarbeitende, Schulleitungen, Schulsozialpädagog:innen, Lehrpersonen, Fachpersonen aus der schulergänzenden Betreuung und weitere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen erleben im Schulalltag Situationen, in denen sie in ihrer Funktion mit kindesschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Sie nehmen damit in der Früherkennung eine zentrale Aufgabe im Kindesschutz wahr. Gewisse Formen einer Kindeswohlgefährdung sind unschwer festzustellen. Andere wiederum sind nicht gleich erkennbar und bedürfen der Einschätzung und Abwägung. Mit vermuteten Kindeswohlgefährdungen umzugehen und die «richtigen» Entscheidungen zu treffen stellt eine grosse Herausforderung dar.