Best Practice Kindesschutzverfahren: Empfehlungen zur kindgerechten Umsetzung

Die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz ist augenfällig.

Fundament kindgerechter Verfahren ist die umfassende Information und Beratung minderjähriger Betroffenen. Eine solche ist die Basis wirkungsvoller und zielführender Partizipation. Interaktionen mit Kindern und Jugendlichen müssen stets kindgerecht, d.h. dem Alter und dem Reifegrad entsprechend, erfolgen. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, sind gezielte Fort- und Weiterbildungen der Fachpersonen unerlässlich, sodass diese das Rüstzeug erhalten, um Verfahren kindgerecht durchzuführen. Von grosser Bedeutung bei der dem Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen entsprechenden Gestaltung von Verfahren ist sodann eine standardisierte Koordination der involvierten Fachpersonen, sodass ein klares Rollen- und Aufgabenverständnis existiert. Es muss auch für das betroffenen Kind absolut klar und transparent sein, welche Behörde/Fachperson welche Aufgaben übernimmt und wer welche Verantwortung trägt. Kompetenzkonflikte, positive wie negative, müssen verhindert werden, denn sie bringen untragbare Unruhen in die Verfahren.

Die vorliegende Zusammenstellung enthält die essenziellen Elemente für kindgerechte Verfahren mit Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz. Kindgerechte Verfahren sind das Minimum, was unser Staat den Verletzlichsten unserer Rechtsordnung bieten muss.