Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt.
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kurs-teilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.
Der Studiengang hat das Ziel, wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kompetenzen im Migrationsrecht zu vermitteln. Dazu gehören neben dem Erwerb von Grundlagen im Migrationsrecht die Analyse der aktuellen Migrationspolitik unter Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und Konzepte.
In sieben Modulen (deren Inhalt laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird) wird die Thematik durch Referate, Übungen und Fallstudien behandelt. Der Unterricht legt besonderen Wert auf praxisorientiertes Arbeiten, z.B. anhand von Fallbeispielen. Bei Bedarf wird für Personen ohne juristische Ausbildung eine Veranstaltung zu den Grundlagen des Rechts angeboten.