Zuteilung der elterlichen Obhut im Trennungsverfahren, Umfang des Besuchsrechts

Zuteilung der elterlichen Obhut im Trennungsverfahren, Umfang des Besuchsrechts (Art. 176 Abs. 3, 273 Abs. 1 ZGB): 5A_ 495/2008;

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Für die Zuteilung der elterlichen Sorge im Trennungsverfahren gelten die Grundsätze der Sorgerechtszuteilung bei Scheidungen analog. Obwohl das Gericht das Sorgerecht nicht unbesehen demjenigen Elternteil zusprechen darf, der die Obhut während des Verfahrens innehatte, kann dieses Kriterium bei gleichen erzieherischen Fähigkeiten der Eltern eine besondere Bedeutung erlangen. Eine grosszügige Besuchsregelung – die vom Umfang her eine Besuchsregelung bei gemeinsamer elterlicher Sorge entspricht – kann dem alleine sorgeberechtigten Ehegatten nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden.