Wie weit geht der Kinderschutz in der Schweiz?

Wie weit geht der Kinderschutz in der Schweiz? Bis zur Grenze? – Aus der täglichen Praxis des Internationalen Sozialdienst

Von Ruth Eigenmann, Juristin, Mediatorin

Guadalupe De Iudicibus Sozialkulturelle Anthropologin, Juristin

Regula Habersaat, Sozialarbeiterin

(Mitarbeiterinnen des Internationalen Sozialdienstes ISS, Zürich)

Stichwörter: Asylsuchende, Internationaler Kindesschutz, Internationaler Sozialdienst, Kindesschutzbehörde, Kindeswohl, Rückführung, Wegweisung, Vormundschaft

Abriss: Diese Frage stellt sich am Beispiel eines Kindes einer abgewiesenen Asylstellerin mit rechtskräftig gewordener Wegweisung. In der Folge wurde die Mutter straffällig und den Eltern wurde die elterliche Sorge entzogen. Die Vormundin platzierte das Kind während der Haft der Mutter in einer Pflegefamilie. Nach der Entlassung der Mutter wurde das Kind zusammen mit ihr ausgewiesen und ins afrikanische Heimatland ausgeschafft – und nur gerade drei Monate später im Auftrag der schweizerischen Kindesschutzorgane wegen akuter Kindeswohlgefährdung wieder in die Schweiz zurückgeholt. Daher stellt sich die Frage, ob die Wegweisung ebenfalls dem Kindeswohl entsprochen hat und ob nicht vorgängig eine umfassende Abklärung der Situation im Heimatland hätte veranlasst werden müssen, welche es ermöglicht hätte, alternative Massnahmen ins Auge zu fassen. Aber: Wie und wer prüft entsprechend die Frage des Kindeswohls?

ZKE 3/2012 Seite 173 ff.

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