Sind sich zwei gemeinsam zur Mandatsführung befugte Beistandspersonen in einer für die vertretene Person wichtigen Frage uneinig, in casu bezüglich der Covid-19-Impfung, können sie die KESB anrufen. Diese entscheidet in Impffragen nach den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).