Schuldneranweisung für den Unterhalt eines volljährigen Kindes

Art. 291 ZGB: Schuldneranweisung für den Unterhalt eines volljährigen Kindes, Auslegung einer Scheidungsvereinbarung.

Entscheid vom 19. Mai 2015 : EA.2015.13982

Nach Erreichen der Volljährigkeit steht der Unterhaltsanspruch dem volljährigen Kind selbst zu. Eine Vereinbarung über Kinderunterhaltsbeiträge über die Volljährigkeit hinaus, welche die Eltern im Rahmen der Scheidung für das Kind treffen, stellt einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Dem volljährigen Kind steht es frei, durch eine Klage einen höheren Unterhalt zu erwirken. Umgekehrt muss der Unterhaltspflichtige eine Abänderungsklage einreichen, wenn er den Unterhalt reduzieren will. Das auf Unterhalt angewiesene Kind soll nicht in die Klägerrolle gegen den eigenen Vater gedrängt werden, solange es keinen höheren Unterhaltsbeitrag geltend macht. Verweigert der Unterhaltspflichtige die Zahlungen gemäss Vereinbarung im Scheidungsurteil, ist eine Schuldneranweisung anzuordnen.