Obhutszuteilung im Eheschutzverfahren

Obhutszuteilung im Eheschutzverfahren (Art. 176 Abs. 3 ZGB): 5A_157/2012;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://23-07-2012-5A_157-2012

Werden die Kinder durch ein Elternteil offensichtlich manipuliert, ist es nicht willkürlich, dessen Erziehungsfähigkeit als eingeschränkt zu beurteilen. Wird die Erziehungsfähigkeit als wichtigstes Zuteilungsinstrument verneint, rücken die anderen Kriterien in den Hintergrund. Es kann nicht zum Wohl der Kinder sein, diese der Obhut desjenigen Elternteils anzuvertrauen, dessen Erziehungsfähigkeit bezweifelt wird.