(Art. 8 EMRK): 65192/11
Entscheid europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vom 26. Juni 2014
Wird ein im Ausland durch Leihmutterschaft begründetes Kindsverhältnis im Wohnsitzstaat der Wunscheltern nicht anerkannt, liegt darin zwar eine Verletzung des Rechts der Kinder auf Schutz des Privatlebens, jedoch keine Verletzung des Rechts auf Familienleben der Wunscheltern.