Nicht elterliche Drittbetreuung – ein Überblick zur Studienlage aus psychologischer Sicht

Von: Katharina Ruhe, Dr. sc. med. (Bio- und Medizinethik), Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK), Basel

Joachim Schreiner, Dr. phil., Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK), Basel

Stichwörter: Revidiertes Kindesunterhaltsrecht, Betreuungsunterhalt, Drittbetreuung, Auswirkungen, Kindesentwicklung

Zusammenfassung: Im Rahmen des neuen Kindesunterhaltsrechts ist die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs an den betreuenden Elternteil vorgesehen. Zugleich ist eine Abwendung von der bis anhin üblichen «10/16-Regel» zur Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit wahrscheinlich. Somit wird neu die Frage zu klären sein, ab wann und in welchem Umfang die Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit eingefordert werden kann. Hierbei erscheint es wichtig, zu berücksichtigen, welche Auswirkungen nicht elterliche Betreuung (Drittbetreuung) auf das Kind hat. Anhand einer systematischen Literaturübersicht werden Studienergebnisse zu den Auswirkungen von nicht elterlicher Betreuung im Vorschulalter dargelegt. Hierbei zeigen sich altersabhängige gemischte Effekte von positiven und negativen Auswirkungen, wobei in der Regel die Schwelle zur klinischen Auffälligkeit nicht überschritten wird. Individuelle Faktoren des Kindes sowie der Familie (z.B. sozioökonomischer Status) üben eine moderierende Funktion in Bezug auf die Auswirkungen von Drittbetreuung im Einzelfall aus. Anhand der vorliegenden Befunde und der aktuell praktizierten Drittbetreuung in der Schweiz können «Drittbetreuungszeitfenster» formuliert werden, die einen ersten Anhaltspunkt für die Modifikation der «10/16-Regel» umschreiben.

FamPra 3/2017 Seite 752 ff.

www.zeitschriften.recht.ch