Als unbegleitet gelten minderjährige Asylsuchende, wenn sie nicht von ihren Eltern oder von einer anderen erwachsenen Person begleitet werden, unter deren Obhut sie stehen. Auf die spezielle Situation junger Asylsuchender, die alleine auf der Flucht sind, muss im Asylverfahren besondere Rücksicht genommen werden. Der vorliegende Handbuch-Auszug behandelt Fragen rund um die erste Einschätzung, Schutzmassnahmen, personelle Vertretung und Rückkehr.
Hier finden Sie den Auszug aus dem Handbuch (Nur in Französisch erhältlich)