Finanzierung von Kindesverfahrensvertretungen

Subsidiäre Finanzierungsmöglichkeiten für Mandate

 

Um die Finanzierung einer Kindesverfahrensvertretung (vor Behörde oder Gericht) zu sichern, muss in erster Linie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständigung bei der jeweilig zuständigen Behörde oder Gericht gestellt werden. Falls dieses negativ ausfällt, kann als subsidiäre Finanzierungsmöglichkeit ein Gesuch einer Stiftung gestellt werden.

 

Die Stiftung Corymbo hat mit dem Corymbo-Jugend-Rechtshilfefonds seit anfangs 2010 die Möglichkeit, die professionelle Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsprozessen und anderen amtlichen Verfahren ganz oder teilweise zu finanzieren. Interessenten erhalten die für eine Gesuchstellung nötige Information mit Gesuchsformular per Mail zugestellt auf Anfrage an: stiftung(at-Zeichen)corymbo.ch.

Die Gesuche werden von einem unabhängigen Kuratorium beurteilt, das zur Zeit besteht aus: Prof. Remo Largo, Dr. Heinrich Nufer und Dr. Helen Wormser.

 

Kriterien:

  • Einzelfall (Komplexberatung oder Mandat wird durch Behörden&Gerichte nicht finanziert)
  • von Armut betroffene und Notleidende Kinder und Jugendliche
  • Kanton Zürich