Familienrat (Family Group Conference) im Spannungsfeld zwischen methodischen Ansprüchen, verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Persönlichkeitsschutz

Von: Andrea Hauri, Prof. (FH), Soziologin M. A., Sozialarbeiterin FH, Berner Fachhochschule – Soziale Arbeit und Daniel Rosch, Prof. (FH) Dr. iur., Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Stichwörter: Familienrat, Family Group Conference, Subsidiarität, Kindesschutz, Erwachsenenschutz, Methode, Beteiligung, Verfahren, Mediationsversuch, angeordnete Beratung, Weisung, KESB, Gericht, Abklärung, Sistierung.

Zusammenfassung: Das Verfahren Familienrat scheint in verschiedener Hinsicht ein vielversprechendes Mittel der Beteiligung und Kooperationsförderung von Betroffenen am Hilfeprozess zu sein. Der Artikel zeigt die Grundanliegen und den Ablauf des Verfahrens sowie die Einbettung ins Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren auf. Es werden Forschungsergebnisse beschrieben und kritische Aspekte für die Anwendung im Kindes- und Erwachsenenschutz aufgezeigt. Der Familienrat stellte sich als Verfahren heraus, das unter Berücksichtigung verschiedener Vorsichtsmassnahmen gut geeignet ist, um Betroffene in die Hilfeplanung und Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Familienrat ist, wie jedes Verfahren, kein «Zaubermittel», das alle Probleme lösen kann. Es zeigt sich insgesamt aber, dass es in der Lage ist, Ressourcen der Betroffenen und deren Umfeld zu aktivieren und sie zu befähigen, eigenverantwortlich Lösungen zu erarbeiten. Die KESB als häufiger Auftraggeber bleibt aber als zentraler Akteur bestehen. Das Verfahren entbindet die KESB auch nicht von der Aufgabe, die verfahrensrechtlichen Aspekte anzuwenden und insbesondere sicherzustellen, dass der Wille der Betroffenen berücksichtigt wird und die Lösungen und Hilfepläne tatsächlich dem Kindes- bzw. dem Erwachsenenwohl entsprechen.

 

FamPra 3/2018, S. 677 ff.