Familiennachzug

Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz in einem Fall von Familiennachzug dem Wohl des Kindes zu wenig Rechnung getragen.

Am 8. November 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Schweiz habe in einem Fall von Familiennachzug dem Wohle des Kindes zu wenig Rechnung getragen. Das Gesuch eines ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers um Nachzug seines 15-jährigen Sohnes aus Ägypten war 2006 vom Bundesgericht abgelehnt worden. Der Gerichtshof stellt in seinem Entscheid eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK fest. Er stützt damit den Entscheid des Rekursgerichts des Kantons Aargau, welches den Familiennachzug gutgeheissen hatte.

Humanrights berichtete am 09.11.2016