5A_47/2017
Bundesgerichtsentscheid vom 6. November 2017
Art. 301a Abs. 2 lit. b ZGB, Art. 307 Abs. 3 ZGB
Zieht ein Elternteil trotz gemeinsamen Sorgerechts ohne Einwilligung des Partners mit den Kindern weg, besteht keine direkte Sanktionsmöglichkeit. Nur wenn das Kindeswohl durch den Umzug extrem gefährdet ist, kann ein Gericht eine Weisung zum Aufenthaltsort erlassen, hat das Bundesgericht entschieden.