BGer 6B_630/2019 vom 29. Juli 2019 - Recht auf Information über Entlassung des Täters aus Strafvollzug

Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Urteil zum Recht des Opfers und weiterer Personen, von den Behörden über die Entlassung des Täters aus dem Strafvollzug informiert zu werden.

Im konkreten Fall bestehen keine überwiegenden Interessen der Täterin, die eine Verweigerung der Informationserteilung gegenüber der Mutter des Opfers rechtfertigen könnten.

Hier finden Sie das Urteil.