BGE 146 III 169 – Unterhalt für volljähriges Kind in Ausbildung geht Unterhalt für (Ex-)Ehegatten nicht vor

Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes in Ausbildung hat im Falle einer finanziellen Mankosituation hinter denjenigen eines unterhaltsberechtigten (Ex-)Ehegatten zurückzutreten. Das Anfang 2017 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht bildet gemäss Bundesgericht keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung in diesem Bereich zu ändern.

 

Hier finden Sie das Urteil.