Anordnung eines Besuchsrecht gegen den Willen eines zehnjährigen Kindes

Anordnung eines Besuchsrecht gegen den Willen eines zehnjährigen Kindes. (Art. 274 Abs. 2 ZGB): 5A_341/2008;

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Zwar hat das Wohl des Kindes in Entscheidungen betreffend Kinderbelange Priorität. Es entspricht jedoch gerade nicht dem Wohl des Kindes, wenn jeglicher Kontakt zwischen ihm und dem nicht obhutsberechtigten Elternteil unter dem Vorwand verhindert wird, das Kind selbst suche den Kontakt nicht: Es ist nichts Aussergewöhnliches, dass ein Kind -  je nach den Modalitäten des Auseinanderlebens seiner Eltern und der Art und Weise, wie der obhutsberechtigte Elternteil es begleitet – mehr oder weniger Mühe haben kann, in der neuen Situation den Kontakt mit dem anderen Elternteil zu behalten oder gegebenenfalls wiederherzustellen. Das Wohl des Kindes ist nicht nur aus einer subjektiven Sicht mit Blick auf das momentane Wohlbefinden des Kindes zu beurteilen, sondern auch objektiv mit Blick auf die künftige Entwicklung.