Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 10. Juli 2018
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn, wonach eine Jugendliche gemäss ihrem ausdrücklichen Wunsch weiterhin zusammen mit ihrer älteren Schwester beim früheren Lebenspartner der verstor- benen Mutter leben darf. Es weist die Beschwerde des Vaters ab, dem von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Olten-Gösgen das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts seiner Tochter entzogen worden war.
Hier finden Sie das publizierte Urteil.