CAS Migrationsrecht
Ort
Universität Bern
Datum
-
Zielpublikum
Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt.
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kurs-teilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.