Zugelassen sind Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten oder mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind sowie Berufsbeistandschaften, Mitarbeitenden in Sozialdiensten und Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.
Schreiben komplexer Texte im Kindesschutz, Aktenführung, Textsorten, Berichte und Gutachten
Sozialarbeitende, die eine mögliche Kindeswohlgefährdung abklären, sollten ihre schriftliche Kommunikation professionell, klar und verständlich formulieren. Aktennotizen, Berichterstattungen und Gutachten, die in den Dossiers der eigenen Organisation oder an Dritte weitergeleitet werden, wie beispielsweise an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), müssen inhaltlich und sprachlich korrekt sein. Klare Formulierungen helfen, Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Zudem lernen die Teilnehmenden dieses Kurses inhaltliche Standards kennen.