(Art. 310, 314a ZGB): 5A_354/2015
Bundesgerichtsentscheid vom 3. August 2015
Wird ein Kind zwar angehört, werden ihm jedoch die für das Verfahren wesentlichen Fragen nicht gestellt, ist die Anhörung zu wiederholen.
(Art. 310, 314a ZGB): 5A_354/2015
Bundesgerichtsentscheid vom 3. August 2015
Wird ein Kind zwar angehört, werden ihm jedoch die für das Verfahren wesentlichen Fragen nicht gestellt, ist die Anhörung zu wiederholen.