Möglichkeiten gemeinsamer rechtlicher Elternschaft von zwei Frauen in Deutschland, England, Frankreich und den Niederlanden

Von: Philipp Reuss, Dr. iur., MJur (Oxford), wissenschaftlicher Assistent und Habilitand am Institut für Internationales Recht – Rechtsvergleichung der Ludwig-Maximilians-Universität München

Stichwörter: Gleichgeschlechtliche Elternschaft, Anerkennung, Co-Mutterschaft, Adoption, Leihmutterschaft, medizinisch-assistierte Reproduktion

Zusammenfassung: Die Debatte um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften befasst sich heutzutage mehr und mehr mit der Frage der Anerkennung gemeinsamer rechtlicher Elternschaft. In einigen Staaten sind bereits Regelungen geschaffen worden, die es weiblichen Paaren von Gesetzes wegen, durch Elternschaftsanerkennung oder durch gerichtliche Feststellung der Elternschaft ermöglichen, gemeinsam in die rechtliche Elternrolle zu gelangen. Der Beitrag vergleicht zwei Jurisdiktionen, die bereits Regelungen eingeführt haben (Vereinigtes Königreich; Niederlande), mit zwei Rechtsordnungen, die noch keine speziellen Regelungen vorsehen (Frankreich; Deutschland). Er analysiert potentielle Konfliktbereiche zwischen den Beteiligten, betrachtet und evaluiert die Lösungen, die in den entsprechenden Rechtsordnungen zur Auflösung dieser Konflikte eingesetzt werden.

FamPra 4/2015 Seite 858 ff.   www.zeitschriften.recht.ch