Der Beitrag setzt sich kritisch mit den bisherigen sogenannt gerichtsüblichen
Besuchsrechen und der üblichen Obhutszuteilung an einen Elternteil (in praxi
meist die Mutter) auseinander. Er unterbreitet Vorschläge für die Entwicklung
einer Rechtsprechung, die sowohl den pluralisierten Familienmodellen
als auch dem künftigen Regelfall der gemeinsamen elterlichen Sorge ausreichend Rechnung trägt.
Von Stephan Bernard / Beda Meyer Löhrer