Biologische Vaterschaft reicht nicht für Zugang zu eigenen Kindern

5A_684/2014

Bundesgerichtsentscheid vom 03.12.2014

Der genetische Vater dreier eritreischer Flüchtlingskinder hat von einer Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Kanton Basel-Landschaft die elterliche Sorge nicht zugesprochen erhalten, auch wenn die Mutter Ende 2012 verstorben ist. Bundesgericht stützt den Entscheid der KESB.